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DAS E-REZEPT

Es könnte so gut funktionieren, wenn nicht.....

Seit Anfang 2024 gibt es das E-Rezept. Aber NICHT für Betäubungsmittel (das sind starke Schmerzmittel), NICHT für Privatpatienten, NICHT für BG-Patienten, NICHT für Heil- und Hilfsmittel. NICHT, wenn im Quartal noch keine Krankenkassenkarte eingelesen wurde.

Ich habe den Anspruch, daß jeder Patient, der ein Medikament benötigt, MIT einem Rezept die Praxis verläßt und nicht erst am Folgetag VIELLEICHT das Rezept einlösen kann.

Deshalb: wenn das E-Rezept nicht sofort funktionert, gibts das klassische Papier. Damit ich weiß, daß Sie es bekommen.


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